XXX-Lexikon

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Blutschande

Blutschande (Inzest)
Beischlaf zwischen engen Verwandten, z. B. Eltern-Kindern, wird mit Geld-
Bruder-Schwester. In Deutschland wird der Inzest nach § 173 StGB mit Geld-
oder Freiheitsstrafe geahndet. Inzest geht in aller Regel mit Kindesmißbrauch
einher, wobei die Beziehung Vater-Tochter am häufigsten vorkommt
(seltener Mutter-Sohn oder Bruder-Schwester). Das Inzest-Tabu gilt weltweit.