Blutschande
Blutschande (
Inzest)
Beischlaf zwischen engen Verwandten, z. B. Eltern-Kindern, wird mit Geld-
Bruder-Schwester. In Deutschland wird der
Inzest nach § 173 StGB mit Geld-
oder Freiheitsstrafe geahndet.
Inzest geht in aller
Regel mit Kindesmißbrauch
einher, wobei die Beziehung Vater-Tochter am häufigsten vorkommt
(seltener Mutter-Sohn oder Bruder-Schwester). Das Inzest-Tabu gilt weltweit.